Die Baulast ist ein Sicherungsmittel öffentlich-rechtlicher Art. Mit der Baulast werden bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie z. B. Abstandflächen und Zuwegungen auf einem anderen Grundstück, dem belasteten Grundstück, auf Dauer öffentlich-rechtlich gesichert, wenn der Bauherr diese Anforderungen auf seinem eigenen Grundstück nicht erfüllen kann.
Das Fundament der Baulast findet sich in den §§ 107 und 108 Musterbauordnung (MBO). Die gemäß § 107 einzutragenden Baulasten sind gemäß § 108 in das Baulastenverzeichnis einzutragen. Die Baulast geht gemäß § 107 (3) MBO durch schriftlichen Verzicht der Baubehörde unter.
Beispiele für Baulasten sind z. B.:
- Abstandflächenbaulast
- Stellplatzpflichtbaulast
- Vereinigungsbaulast
- Erschließungsbaulast
- Kinderspielflächenbaulast